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   BFH, 22.03.1984 - IV K 1/81   

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https://dejure.org/1984,22480
BFH, 22.03.1984 - IV K 1/81 (https://dejure.org/1984,22480)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1984 - IV K 1/81 (https://dejure.org/1984,22480)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1984 - IV K 1/81 (https://dejure.org/1984,22480)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BFH, 22.03.1984 - IV K 1/81
    NV: Urkunden i.S. von § 580 Nr. 7b ZPO, die eine Restitutionsklage rechtfertigen sollen, sind nur solche, die für sich allein schon eine günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. BGH-Urteil vom 12.12.1962 IV ZR 127/62).3.
  • BFH, 07.11.1969 - III K 1/69

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Steuergericht - Rechtskräftiger Beschluß -

    Auszug aus BFH, 22.03.1984 - IV K 1/81
    Dieser ergeht ohne mündliche Verhandlung in der vollen Senatsbesetzung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7.11.1969 III K 1/69 und vom 25.11.1976 V R 42/72).
  • BFH, 30.11.1967 - V K 2/67

    Wiederaufnahmeverfahren - Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BFH, 22.03.1984 - IV K 1/81
    NV: Enthält das Vorbringen des Klägers, der die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens begehrt, offensichtlich keine Behauptungen, die den in §§ 579 und 580 ZPO aufgestellten Tatbeständen entsprechen, so ist das Begehren weder als Nichtigkeitsklage noch als Restitutionsklage statthaft (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.1967 V K 2/67).
  • BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92

    Anforderungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens - Wissenschaftliche Arbeit in

    Dementsprechend hat der IV.Senat des BFH mit nichtveröffentlichtem Beschluß vom 22. März 1984 IV K 1/81 entschieden, daß über den Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, das durch einen Beschluß gemäß Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG rechtskräftig beendet wurde, ebenfalls durch Beschluß zu entscheiden ist, daß dieser Beschluß - wie in dem Verfahren nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG - ohne mündliche Verhandlung ergeht und daß an der Entscheidung der Senat in seiner vollen Besetzung mitwirkt.
  • BFH, 15.04.1987 - VIII K 1/86

    Wiederaufnahme des Verfahrens bei Verletzung des Anspruches auf Gewährung

    Der Wiederaufnahmeantrag ist jedoch - wie hier - unzulässig, wenn er keine Behauptung enthält, die den in §§ 579 und 580 ZPO i. V. m. § 134 FGO aufgestellten Tatbeständen entsprechen (BFH-Beschluß vom 22. März 1984 IV K 1/81, nicht veröffentlicht - NV - BFH-Beschluß vom 27. März 1984 IX K 1/84, NV; BFH-Urteil vom 30. November 1967 V K 2/67, BFHE 90, 459, BStBl II 1968, 180).
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